Patientenaufnahme und Patientenentlassung
Ihre Aufnahme
Unsere Patientenaufnahme befindet sich im Eingangsbereich des Klinikums. Vom Haupteingang wenden Sie sich bitte nach links, wo Sie durch eine Glastür in den Wartebereich gelangen.
Bitte planen Sie bei Ihrer Ankunft mit ein, dass die Aufnahmeformalitäten unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können. Sie können sich zur Aufnahme selbstverständlich durch einen Angehörigen vertreten lassen, sollten Sie dazu z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in der Lage sein. Dafür benötigen wir:
- Krankenversichertenkarte Ihrer Krankenkasse
- Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes
Ihre Daten unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und werden von uns entsprechend vertraulich behandelt.
Die Wahlleistungen
Sie haben die Möglichkeit für die Dauer Ihres stationären Aufenthalts zusätzliche Leistungen, sogenannte Wahlleistungen zu vereinbaren. Wir bieten folgende Leistungen an:
- Ärztliche Leistungen durch den Chefarzt bzw. Oberarzt
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Aufnahme einer Begleitperson
Sie schließen dazu mit dem Klinikum Memmingen eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung ab.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlleistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Ihre Entlassung
Bitte bezahlen Sie am Tag Ihrer Entlassung den Eigenanteil an der Kasse. Die Kasse finden Sie im Flur neben der Patientenaufnahme.
Wir als Krankenhaus sind dazu gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen (§ 43b Abs. 3 Sozialgesetzbuch V). Nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V sind von gesetzlich Versicherten von Beginn der stationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage 10 Euro je Kalendertag an das Krankenhaus zu zahlen.
Entlassmanagement
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es manchmal notwendig, die während der stationären Behandlung begonnen Therapien weiterzuführen. Manche Patienten benötigen im direkten Anschluss eine Rehabilitationsmaßnahme oder Pflege. Damit Sie zu Hause nahtlos weiter behandelt werden können oder eine Reha-Maßnahme zeitnah beginnen können, leiten wir schon während der Krankenhausbehandlung alles für Sie medizinisch Notwendige in die Wege.
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Einwilligung ins Entlassmanagement und Ihre Erlaubnis für die Datenübermittlung an Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse. Folgende Formulare sind dafür notwendig.