Durchgangsarztverfahren der BG
D-Arzt-Verfahren
Ambulante und stationäre, durchgangsärztliche Versorgung sowie Begutachtung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung (D-Arzt-Verfahren).
Der Arbeits- oder Schulunfall wird auch als "BG-Unfall" bezeichnet und unterliegt gewissen Gesetzmäßigkeiten. Der berufsgenossenschaftlich versicherte Unfall umfasst u.a. alle abhängig Beschäftigten, Schüler, Studenten, Tagesstättenkinder und auch ehrenamtlich beschäftigte Personen. Ebenso versichert sind Wegeunfälle wie auch der Betriebssport.
Die Behandlung dieser BG- Unfälle hat durch einen Durchgangsarzt = D-Arzt zu erfolgen.
Unsere Klinik ist aufgrund der besonderen Eignung und Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Anforderungen zur Behandlung von Unfällen nach dem Verletztenartenverfahren (VAV) von der BG zugelassen.
Entsprechende Sprechstundentermine entnehmen Sie bitte aus der Rubrik Sprechstunden