Zwischenprüfung der 20er Kurse

Im Pflegeberufegesetz von 2020 ist die Durchführung einer schriftlichen und mündlichen Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr vorgeschrieben. Hierfür hatten die Kurse 20A und 20B am 09.05. (mündlicher Teil) und 10.05. (schriftlicher Teil) Premiere. Auf dem Bild sehen Sie die Auszubildenden im SPZ des Klinikums beim schriftlichen Teil.

Foto: F. Bruckner