Mit dem neuen Pflegeberufegesetz ändert sich auch die offizielle Berufsbezeichnung. Die aktuellen Berufsbezeichnungen "Gesundheits- und Krankenpfleger/in", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" sowie "Altenpfleger/in" werden ab 2020 abgelöst durch "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann".