Pharmazeutischer Hersteller
Die Apotheke ist im Besitz einer Zulassung als pharmazeutischer Hersteller (nach § 13 Arzneimittelgesetz) zur Produktion von Arzneimitteln für ambulante Patienten oder andere Kliniken.
Darunter
- Sterile Infusionslösungen für Erwachsene, Kinder und Frühchen zur künstlichen Ernährung
- Pädiatrische Arzneimittel
Als pharmazeutischer Hersteller unterliegt der Produktionsbereich den internationalen Regularien eines Industriebetriebes.
Für öffentliche Apotheken besteht daher die Möglichkeit zum Bezug von speziellen pädiatrischen Arzneimitteln, wie z.B. Suspensionen und Kapseln, parenteraler Ernährungslösungen sowie applikationsfertiger Zytostatika-Infusionen („Chemotherapien“).