Besuchsregelung:
Besuche sind nachmittags zwischen 14:00 und 19:00 Uhr möglich.
Besuchern wird empfohlen, eine Schutzmaske zu tragen. Eine Maskenpflicht besteht ab dem 8. April 2023 nicht mehr.
Nicht an die Besuchszeiten gebunden sind:
- Besuche von Patienten am Ende ihres Lebens
- Begleitung bei Geburten (max. 2 Begleitpersonen)
- Beide Elternteile bei minderjährigen Patienten
- Patienten, bei denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z. B. Demenz oder eine psychische Erkrankung) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist